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Argumentation zur gemässigten kleinschreibung

Unter dem titel Entgegnung auf die zurechtweisung von herrn Müller und herrn Krüger schrieb ich 1971 einen bericht an meinen ober- und ober-ober-chef an der Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon:

Veranlassung
Zusammenfassung
Detailbegründung
Beilagen

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RAE-bericht nr 64 wurde vom mir nicht in traditioneller schreibweise abgefasst, was zu nachstehenden zurechtweisungen führte:
Müller
Architektensprache ist vorläufig bei uns noch nicht eingeführt
Krüger
In Zukunft keine Schriftstücke mehr mit dieser Kleinschriftmethode!

[To top/bottom of page] Zusammenfassung

Ich bin nicht verpflichtet, den unbegründeten forderungen nach traditioneller "recht"-schreibung nachzuleben, da niemandem nachteile aus der kleinschreibung erwachsen und keine normen berührt werden.

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1971-09-08 Klaus Daube

... Es gab keine antwort auf diesen bericht, auch keine versteckten sanktionen.

 

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 URL:  Created: 1997-11-06  Updated:
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